Begutachtung — die Bewertung

Punkte und Pflegegrad: ab wie vielen Punkten welche Stufe

Aus den gewichteten Punkten aller Module wird eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 gebildet. Daraus ergibt sich der Pflegegrad — nach festen Schwellen, die bundesweit gelten. Regionale Unterschiede oder Ermessensspielräume der Gutachter gibt es hier nicht.

GesamtpunktePflegegradBezeichnung im Gesetz
ab 12,5 bis unter 27Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigungen
ab 27 bis unter 47,5Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigungen
ab 47,5 bis unter 70Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigungen
ab 70 bis unter 90Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigungen
ab 90 bis 100Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

§ 15 Abs. 3 SGB XI — Einordnung in die Pflegegrade nach Gesamtpunkten

Warum das für die Vorbereitung zählt. Die Abstände zwischen den Schwellen sind klein. Wer bei 46 Punkten landet, bekommt Pflegegrad 2 — wer bei 48 landet, Pflegegrad 3. Zwei Punkte Unterschied, ein spürbarer Unterschied bei den Leistungen. Und zwei Punkte entstehen schnell: Ein Kriterium in der Selbstversorgung, das eine Stufe zu günstig bewertet wird, reicht dafür aus.

Wenn zwei Punkte entscheiden

Die Bewertungsstufen sind genau definiert

Die Begriffe im Gutachten sind in den Begutachtungs-Richtlinien genau festgelegt. Ohne sie lässt sich nicht beurteilen, ob eine Stufe zu günstig vergeben wurde.

Das Widerspruchs-Set begleitet Sie dabei: Es erklärt, was im Gutachten tatsächlich steht, und gibt für jeden strittigen Punkt Erklärungen, Beispiele und Handlungsempfehlungen.

Die Einstufung Kriterium für Kriterium prüfen →

Zwei Ausnahmen von der Tabelle

Besondere Bedarfskonstellation. Wer beide Arme und beide Beine nicht gebrauchen kann, wird dem Pflegegrad 5 zugeordnet, auch wenn die Punktzahl unter 90 liegt. Das betrifft vor allem schwerste Lähmungen und Wachkoma.

Kinder bis 18 Monate. Für sie gelten verschobene Schwellen — 12,5 bis unter 27 Punkte führen bereits zu Pflegegrad 2 statt 1. Der Grund: In diesem Alter ist auch ein gesundes Kind auf Hilfe angewiesen, der krankheitsbedingte Mehrbedarf lässt sich schwer abgrenzen.

§ 15 Abs. 4 SGB XI (besondere Bedarfskonstellation) · § 15 Abs. 7 SGB XI (Kinder bis 18 Monate)

Geplante Änderung — noch nicht beschlossen

Die Schwellen sollen steigen

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, die Punktgrenzen anzuheben: Pflegegrad 1 erst ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5.

Das Gesetz ist nicht beschlossen. Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn Sie einen Antrag ohnehin erwägen, ist das ein Argument, ihn nicht aufzuschieben — besonders bei einem grenzwertigen Fall.

Stand: August 2026 · Für bereits festgestellte Pflegegrade ist eine Bestandsschutzregelung vorgesehen.

Was das für die Vorbereitung heißt

Die Punkte entstehen nicht aus einer Gesamteinschätzung, sondern aus einzelnen Kriterien. Zwei Punkte Unterschied können über eine Stufe entscheiden — und zwei Punkte entstehen bereits dann, wenn ein einziges Kriterium der Selbstversorgung eine Stufe zu günstig bewertet wird.

Deshalb lohnt es sich, vor dem Termin zu dokumentieren statt zu argumentieren. Wie die Bewertung im Einzelnen funktioniert — welche sechs Bereiche es gibt, wie sie gewichtet sind und welche Skala für welches Modul gilt — steht auf der Seite zur Begutachtung.