Situation 3 — Der Termin steht fest

Die Pflegebegutachtung vorbereiten — was bewertet wird und wie Sie sich vorbereiten

Der Termin dauert ein bis zwei Stunden und entscheidet über Leistungen, oft über Jahre. Bewertet wird nicht, wie viel Zeit die Pflege kostet, sondern wie selbstständig die Person ihren Alltag noch bewältigt.

Wer ist Pflegekasse, wer Medizinischer Dienst, wer entscheidet? Die Beteiligten und der Ablauf im Überblick

Der erste Schritt: ab heute dokumentieren

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Was nachts passiert, was an schlechten Tagen nicht geht und was ohne Aufforderung liegen bleibt, erfährt er nur, wenn es aufgeschrieben ist. Sieben Tage sind das Minimum, vierzehn zeigen auch die schlechten Tage.

Begutachtungsmappe als PDF herunterladen — fünf Seiten, kostenlos, ohne Anmeldung. Aufgebaut nach den sechs Bereichen, die bewertet werden, mit der Skala, die für jeden gilt.

Vor dem Termin

1

Termin prüfen

Kann eine vertraute Person dabei sein? Wenn nicht, verlegen — das ist möglich und besser, als den Termin allein stattfinden zu lassen.

2

Tagebuch führen

So bald wie möglich, in der Systematik, nach der auch bewertet wird. Gute und schlechte Tage eintragen — ein Heft mit lauter Höchstwerten wirkt unglaubwürdig.

3

Unterlagen zusammenlegen

Medikamentenplan, Arztbriefe, Liste der Hilfsmittel. Was der Gutachter als Fremdbefund aufnimmt, wird Teil des Gutachtens.

4

Absprechen, wer ergänzt

Vorher klären, dass die begleitende Person ergänzen darf — und wobei. Sonst bleibt vieles ungesagt, weil niemand unterbrechen will.

Was bewertet wird

Sechs Lebensbereiche, im Gutachten Module genannt. Jeder wird einzeln bewertet und unterschiedlich stark gewichtet — ein Fehler in der Selbstversorgung wirkt sich stärker aus als überall sonst.

Welche Fragen im Termin gestellt werden, steht Abschnitt für Abschnitt auf der Seite Fragen des Medizinischen Dienstes. Zum Dokumentieren gibt es das Pflegetagebuch zum Ausdrucken.

ModulBereichGewicht
4Selbstversorgung — Waschen, Ankleiden, Essen, Toilette40 %
5Krankheit und Therapie — Medikamente, Verbände, Arztbesuche20 %
2 oder 3Kognitive Fähigkeiten oder Verhaltensweisen — nur der höhere Wert zählt15 %
6Alltagsleben und soziale Kontakte15 %
1Mobilität — Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen10 %

§ 15 SGB XI · Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad gilt

Kostenlos, acht Seiten, ohne Anmeldung

Die Begutachtungsmappe

Bewertet wird nicht, wie viel Zeit die Pflege kostet, sondern wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigt. Die Begutachtungsmappe hilft Ihnen, genau das zu belegen — und mit einer Vorbereitung in den Termin zu gehen statt mit einem Gefühl.

  • Sieben Tage in der Systematik dokumentieren, nach der bewertet wird
  • Auswerten, was sich wiederholt — nicht die Ausnahme zählt
  • Drei konkrete Beispiele für den Termin festhalten
  • Fünf Punkte, die Sie mit in das Gespräch nehmen
  • Die Sätze kennen, die im Termin Punkte kosten

Was die Bewertungsstufen bedeuten

Jedes Kriterium wird auf einer vierstufigen Skala bewertet. Die Begriffe klingen selbsterklärend, sind in den Begutachtungs-Richtlinien aber genau definiert — und für den Gutachter bindend. Wenn Sie in derselben Systematik dokumentieren, muss niemand Ihre Notizen übersetzen.

0

selbstständig

Keine personelle Hilfe nötig. Rollator, Brille oder Haltegriff ändern daran nichts.

1

überwiegend selbstständig

Der größte Teil gelingt allein. Aufforderung, Zurechtlegen oder Anwesenheit aus Sicherheitsgründen genügen bereits.

2

überwiegend unselbstständig

Nur ein geringer Anteil gelingt selbst. Es braucht umfassende Anleitung oder die Übernahme wesentlicher Schritte.

3

unselbstständig

Die Aktivität gelingt auch in Teilen nicht — auch dann, wenn die Person theoretisch könnte, es aber nie tut.

Der Satz, an dem die meisten Punkte verloren gehen: Bewertet wird nicht, was jemand könnte, sondern was ohne Aufforderung tatsächlich geschieht. „Sie kann sich waschen, macht es aber nur, wenn ich danebenstehe“ ist Stufe 2 — nicht Stufe 0.

Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, Kapitel 4.8.3

Am Termin selbst

Nichts vorführen, was sonst nicht geht. Wer sich für den Besuch besonders anstrengt, bekommt eine bessere Bewertung als der Alltag hergibt. Das ist der häufigste Fehler und lässt sich später nur mit Mühe korrigieren.

Nächtlichen Bedarf ansprechen. Der Gutachter kommt tagsüber. Aufstehen, Umherirren, Toilettengänge in der Nacht — davon erfährt er nur, wenn es jemand erzählt. In Modul 3 zählt genau das.

Nach den Empfehlungen fragen. Am Ende des Gutachtens stehen Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Heilmitteln und Wohnumfeldverbesserungen. Eine empfohlene Hilfsmittelversorgung gilt bereits als Antrag, wenn Ihre Zustimmung vermerkt ist.

Das Gutachten anfordern. Es kommt nicht automatisch. Ein Satz an die Pflegekasse genügt — und bei einer späteren Höherstufung ist es die Vergleichsgrundlage.

§ 18c Abs. 2 SGB XI — Übersendung des Gutachtens auf Verlangen

Wer begutachtet, und wie lange es dauert

Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Beide arbeiten nach denselben Richtlinien und denselben sechs Modulen — die Bewertungslogik unterscheidet sich nicht.

Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen im Regelfall vier bis sechs Wochen; gesetzlich vorgesehen sind höchstens 25 Arbeitstage. Liegt die Person im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz, muss die Begutachtung binnen fünf Arbeitstagen erfolgen — sagen Sie der Kasse ausdrücklich, dass das der Fall ist.

§ 18c Abs. 1 SGB XI (25 Arbeitstage) · § 18a Abs. 5 SGB XI (verkürzte Frist)

Wo Sie kostenlos Unterstützung bekommen

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos, auf Wunsch als Hausbesuch, und darf Ihren Einzelfall beurteilen. Der Anspruch besteht schon vor dem Bescheid — sie kann den Termin mit Ihnen vorbereiten.

Der Pflegestützpunkt berät kassenunabhängig vor Ort. Bei Demenz sind die örtlichen Alzheimer-Gesellschaften die beste Adresse — dort kennt man die Module 2 und 3 aus der Praxis.

Alle kostenlosen Anlaufstellen im Überblick