Kostenlos und bundesweit

Kostenlose Beratung und Anlaufstellen bei Pflegebedürftigkeit

Bevor Sie irgendwo Geld ausgeben: Es gibt Stellen, die Ihren konkreten Fall beurteilen dürfen — und das kostenlos tun. Diese Seite nennt sie und sagt, wie Sie die für Sie zuständige finden.

Alle hier genannten Angebote gelten in ganz Deutschland. Keine Vermittlung, keine Anmeldung, keine Kosten.

Wenn Sie jetzt sofort jemanden sprechen wollen

Anonym und vertraulich

Das Pflegetelefon

030 20179131
Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr

Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berät zu Leistungen, zu Freistellungsmöglichkeiten im Beruf und zur Organisation — und vermittelt bei Bedarf an Angebote vor Ort.

Der Vorteil gegenüber allen regionalen Angeboten: Es ist erreichbar, egal wo Sie wohnen.

Die stärkste Hilfe: Pflegeberatung nach § 7a

Ein gesetzlicher Anspruch auf individuelle Beratung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater — kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Der Anspruch besteht bereits nach Antragstellung, Sie müssen den Bescheid nicht abwarten.

Und Sie als Angehöriger sind mitgemeint. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person erfolgt die Beratung ausdrücklich auch gegenüber Angehörigen. Sie müssen also nicht daneben sitzen und zuhören — Sie dürfen selbst fragen.

Was die Pflegekasse tun muss. Unmittelbar nach Antragseingang muss sie Ihnen entweder einen konkreten Termin mit benannter Kontaktperson anbieten, der spätestens binnen zwei Wochen stattfindet — oder einen Beratungsgutschein ausstellen, den Sie zu Lasten der Pflegekasse bei einer der dort benannten unabhängigen Beratungsstellen einlösen.

Wer sie durchführt: je nach Kasse eigene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, unabhängige Beratungsstellen mit Vertrag zur Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder eine kommunale Stelle. Bei privat Versicherten übernimmt COMPASS.

So kommen Sie dran: Rufen Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an — das ist die Pflegekasse bei deren Krankenkasse. Sagen Sie den Satz „Ich möchte Pflegeberatung nach Paragraf sieben a in Anspruch nehmen, bitte in der häuslichen Umgebung“. Damit ist klar, wovon Sie sprechen, und die Kasse muss reagieren.

Das ist die einzige Stelle, die Ihren Einzelfall beurteilen darf, verbindlich Auskunft gibt und Sie über Monate begleiten kann. Nutzen Sie sie früh.

§ 7a SGB XI (Anspruch auf Pflegeberatung) · § 7b SGB XI (Pflicht zum Beratungsangebot binnen zwei Wochen und Beratungsgutscheine) · § 7c SGB XI (Pflegestützpunkte)

Der Pflegestützpunkt

Beratung vor Ort, kassenunabhängig, auch bevor ein Pflegegrad besteht. Wenn Sie mit Ihrer Pflegekasse nicht weiterkommen oder eine neutrale Einschätzung wollen, ist das die richtige Adresse.

So finden Sie Ihren: Die Verfügbarkeit ist regional unterschiedlich — manche Bundesländer haben ein dichtes Netz, andere kaum welche. Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen den zuständigen Stützpunkt zu nennen. Fragen Sie dort danach, statt selbst zu suchen.

§ 7c SGB XI — Pflegestützpunkte

Im Krankenhaus: der Sozialdienst

Zuständig für alles rund um Entlassung und Anschlussversorgung. Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Weiterversorgung zu organisieren — Voraussetzung ist Ihre schriftliche Einwilligung.

Warten Sie nicht darauf, dass sich jemand meldet. Fragen Sie auf der Station nach dem Sozialdienst und vereinbaren Sie selbst einen Termin.

§ 39 Abs. 1a SGB V — Entlassmanagement

Familiale Pflege

Ein Programm, bei dem Fachkräfte praktisches Pflegewissen und Pflegetrainings vermitteln — im Krankenhaus und in der ersten Zeit zu Hause. Wie hebe ich jemanden richtig, wie wasche ich im Bett, wie vermeide ich Rückenschäden.

Es wird selten von allein angeboten. Fragen Sie den Klinik-Sozialdienst ausdrücklich danach — nicht jedes Haus nimmt daran teil, aber viele.

Pflegekurse

Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige, organisiert über die Pflegekasse. Es gibt sie als Kurs in der Gruppe und als Einzelschulung bei Ihnen zu Hause. Wer noch nie gepflegt hat, spart hier viele Wochen Ausprobieren.

§ 45 SGB XI — Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Wenn Sie privat versichert sind

Für privat Pflegeversicherte übernimmt COMPASS Private Pflegeberatung die Beratung nach § 7a. Ebenfalls kostenlos, ebenfalls auf Wunsch als Hausbesuch. Die Begutachtung erfolgt bei privat Versicherten nicht durch den Medizinischen Dienst, sondern durch Medicproof.

Wenn es streitig wird

Die Sozialverbände VdK und SoVD vertreten ihre Mitglieder im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht. Ob sich ein Widerspruch in Ihrem Fall lohnt, können Sie vorher selbst einschätzen — siehe Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Der Jahresbeitrag ist niedrig, die Unterstützung im Verfahren dadurch abgedeckt. Das lohnt sich, sobald ein Bescheid angefochten werden soll.

Die Verbraucherzentralen beraten zu Verträgen und Kostenfragen, etwa bei Heimverträgen oder Betreuungsvermittlungen. Diese Beratung ist meist kostenpflichtig, aber günstig.

Was Sie hier nicht bekommen

  • Keine Rechts-, Steuer-, Sozial- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Diese Seite ordnet Abläufe. Sie beurteilt Ihren Fall nicht und darf das auch nicht.
  • Keine Leistungsbeträge. Zahlen ändern sich, und eine veraltete Zahl richtet mehr Schaden an als gar keine. Sie finden hier stattdessen die Frage, die Sie Ihrer Pflegekasse stellen sollten.
  • Keine Anbietervermittlung. Diese Seite verdient nichts an Treppenliften, Pflegediensten, Hausnotruf oder Betreuungskräften. Sie verdient ausschließlich an drei Mappen für die Organisation — deshalb steht hier auch nichts, was Sie nicht brauchen.

Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie nennt die Stellen, die bundesweit erreichbar sind und Ihnen ohne Gegenleistung weiterhelfen.