Situation 1 — Akutfall

In den ersten drei Tagen werden Weichen gestellt, die später schwer zu korrigieren sind. Nicht, weil komplizierte Entscheidungen anstehen — sondern weil einfache Dinge liegen bleiben, während alle mit dem Schrecken beschäftigt sind.

Stunde 0–6

Eine Person übernimmt die Koordination

Nicht die Pflege — die Koordination. Alle Informationen laufen bei einer Person zusammen. Sonst führt jedes Geschwisterkind ein eigenes Gespräch mit der Klinik, alle haben Halbwissen und niemand den Überblick.

Wer weiter weg wohnt, eignet sich dafür oft besser als gedacht: Behörden, Kassen und Recherche funktionieren aus der Ferne.

Stunde 6–24

Vollmachtslage klären

Existiert eine Vorsorgevollmacht, und wo liegt das Original? Ohne wirksame Vollmacht stoßen Sie bei Bank, Kasse und Vertragsangelegenheiten überall an.

Entscheidend: Nur das Original macht handlungsfähig. Eine bevollmächtigte Person kann nur handeln, wenn sie die Vollmacht im Original vorlegt — eine Kopie wird vielerorts nicht akzeptiert. Wenn das Original nicht bei der bevollmächtigten Person liegt, hilft eine Notiz in der Geldbörse der vollmachtgebenden Person mit dem Hinweis, wo es zu finden ist.

Für Ehepartner gibt es seit 2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht — aber nur für Gesundheitsangelegenheiten, nur für höchstens sechs Monate, nur bei nicht getrennt Lebenden und nur, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht. Für Kinder gilt es nicht.

§ 1358 BGB — ersetzt keine Vorsorgevollmacht und deckt keine Bank- oder Behördenangelegenheiten ab.

Stunde 24–48

Sozialdienst der Klinik kontaktieren

Das Krankenhaus muss im Rahmen des Entlassmanagements feststellen, welche Versorgung nach der Entlassung erforderlich ist, und einen Entlassplan aufstellen. Angehörige können auf Wunsch der Patientin oder des Patienten einbezogen werden — dafür ist eine Einwilligung nötig.

Fragen Sie aktiv nach dem geplanten Entlassdatum. Daran hängt alles Weitere. Warten Sie nicht, bis man auf Sie zukommt — auf einer vollen Station meldet sich niemand von allein.

§ 39 Abs. 1a SGB V

Stunde 24–48

Pflegegrad formlos beantragen

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Es braucht kein Formular und keine Diagnose — nur die Erklärung, dass die Feststellung eines Pflegegrades beantragt wird.

Warum das so eilt: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Pflegebedürftigkeit tatsächlich begann. Jeder Tag Verzögerung kann Geld kosten.

Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen. Die Bearbeitungsfrist läuft ab nachweisbarem Antragseingang, nicht ab dem Begutachtungstermin.

Sagen Sie dazu, wo die Person gerade ist. Befindet sie sich bei Antragstellung im Krankenhaus, in stationärer Reha, im Hospiz oder in ambulanter Palliativversorgung, muss die Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen statt der üblichen Wartezeit. Wollen Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen, gilt eine Frist von zehn Arbeitstagen — auch das gehört in den Antrag.

§ 33 Abs. 1 SGB XI — Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt

§ 18c Abs. 1 SGB XI — 25 Arbeitstage ab Antragseingang bis zur Entscheidung

§ 18a Abs. 5 und 6 SGB XI

Stunde 24–48

Arbeitgeber informieren

Bei einer akut eingetretenen Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren — unabhängig von der Betriebsgröße und ohne Ankündigungsfrist. Für den Verdienstausfall kann Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt werden.

Machen mehrere Angehörige den Anspruch für dieselbe Person geltend, stehen die zehn Tage insgesamt zur Verfügung und können aufgeteilt werden.

§ 2 PflegeZG, § 44a SGB XI

Stunde 48–72

Unterlagen an einem Ort sammeln

Versichertennummern, Medikamentenplan, Kontaktdaten, Verfügungen, Bescheide. Sie werden diese Angaben in den nächsten Wochen dutzendfach brauchen — einmal ordentlich erfasst spart Stunden.

Wichtiger als der Besitz von Kopien ist, dass jemand weiß, wo die Originale liegen.

Arbeitshilfe

Ab hier wird es unübersichtlich. Der Organisationsplan bringt Fristen, Unterlagen und Zuständigkeiten in eine Tabelle: Sie tragen ein Startdatum ein, alle Termine rechnen sich daraus. Eine Excel-Datei, ohne Konto, ohne Abo.

Stunde 48–72

Familiengespräch mit Aufgabenverteilung

Wer macht Behörden, wer Besuche, wer Finanzen? Schriftlich. Der häufigste Grund für späteren Streit ist nicht Unwilligkeit, sondern dass nie jemand ausgesprochen hat, wer wofür zuständig ist.

Erste Woche

Zwei Dinge, nach denen Sie fragen müssen

Familiale Pflege. Ein Programm, bei dem Fachkräfte praktisches Pflegewissen und Pflegetrainings vermitteln — im Krankenhaus und in der ersten Zeit zu Hause. Ansprechpartner ist der Klinik-Sozialdienst. Es wird selten von allein angeboten.

Kurzzeitpflege als Zeitgewinn. Wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht, verschafft eine vorübergehende Unterbringung Luft für die Organisation. Fragen Sie früh — Plätze sind regional knapp.

§ 42 SGB XI (Kurzzeitpflege) · § 39 Abs. 1a SGB V (Entlassmanagement)

Die eine Sache, die viele übersehen

Auf eine individuelle Pflegeberatung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch — kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, und auf Wunsch auch gegenüber Ihnen als Angehörigen. Der Anspruch besteht bereits nach Antragstellung. Die Pflegekasse muss Ihnen dann unmittelbar einen Termin anbieten, der binnen zwei Wochen stattfindet — oder einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen.

Das ist die stärkste kostenlose Ressource im gesamten System, denn anders als jede Website darf sie Ihren Einzelfall beurteilen. Fordern Sie sie in der ersten Woche an. Wer sie durchführt und wie Sie hinkommen.

§ 7a SGB XI (Anspruch auf Pflegeberatung) · § 7b SGB XI (Beratungstermin binnen zwei Wochen oder Beratungsgutschein)

Kostenlos

Nehmen Sie das mit ins Krankenhaus

Zwei Seiten zum Ausdrucken: die sechs Schritte dieser Seite zum Abhaken, die Fragen für das Gespräch mit dem Sozialdienst und Platz für die Nummern, die Sie ständig brauchen. Gedacht für den Krankenhausflur, nicht für den Schreibtisch.

Was danach kommt

Nach etwa fünf Wochen liegt der Bescheid vor. Bis dahin läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — bei privat Versicherten durch Medicproof. Diese Begutachtung entscheidet über alles Weitere, und Sie können sie deutlich beeinflussen, ohne etwas zu beschönigen.