Bevor es ernst wird
Vollmacht und Verfügungen regeln, solange noch Zeit ist
Diese Seite hat keine Frist — und genau das ist ihr Wert. Alles hier ist im Ernstfall nicht mehr oder nur noch mit erheblichem Aufwand möglich. Das ist der einzige Grund, warum es sich lohnt, ein unangenehmes Thema jetzt anzusprechen statt später.
Die drei Dokumente und was sie unterscheidet
Sie werden ständig verwechselt, obwohl sie drei verschiedene Fragen beantworten.
| Dokument | Beantwortet die Frage | Wirkt wann |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer darf entscheiden und handeln — medizinisch, finanziell, behördlich | Sobald die Person selbst nicht mehr entscheiden kann |
| Patientenverfügung | Was medizinisch geschehen soll und was nicht | In der konkreten Behandlungssituation |
| Betreuungsverfügung | Wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls keine wirksame Vollmacht vorliegt | Im Betreuungsverfahren |
Die wirkungsvollste Kombination ist Vorsorgevollmacht plus Patientenverfügung: Die eine sagt, was geschehen soll, die andere stellt sicher, dass jemand diesen Willen auch durchsetzen kann.
§ 167 BGB (Vorsorgevollmacht) · § 1827 BGB (Patientenverfügung) · § 1816 Abs. 2 BGB (Betreuungsverfügung)
Der teuerste Irrtum
„Als Kind darf ich das doch sowieso.“ — Nein. Ohne Vollmacht müssen Sie in einer Krise ein Betreuungsverfahren abwarten. Das dauert, kostet, und das Gericht kann auch einen fremden Berufsbetreuer bestellen, obwohl Angehörige vorhanden sind.
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich und unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist erst für bestimmte Geschäfte nötig, etwa im Zusammenhang mit Grundbucheintragungen. Die Betreuungsbehörde bietet eine günstige Unterschriftsbeglaubigung an.
§ 1814 BGB — gerichtliche Betreuung, wenn keine wirksame Vollmacht vorliegt
Was außerdem jetzt an die Reihe gehört
- Ein Ordner, den alle findenVersicherungen, Rentenbescheid, Konten, Verträge, Passwörter. Nicht bei Ihnen zu Hause — dort, wo Ihre Eltern leben, und alle wissen wo.
- Die Wohnung nüchtern ansehenPunkt für Punkt: Müssen Türen für einen Rollstuhl angepasst werden? Muss das Bad umgebaut werden? Sind Treppenstufen vor oder im Haus zu überwinden? Passt ein Pflegebett ins Schlafzimmer? Reicht der Platz für Hilfsmittel? Jedes Ja kann ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sein — und die Antworten entscheiden darüber, ob häusliche Versorgung realistisch ist.
- Kontovollmacht bei der BankBanken erkennen Vorsorgevollmachten nicht immer problemlos an. Eine separate Bankvollmacht auf dem hauseigenen Formular erspart im Ernstfall Wochen.
- Ärztliche Ansprechpartner notierenHausarzt, Fachärzte, Diagnosen, Medikamente. Im Notfall fragt jeder danach, und niemand weiß es auswendig.
- Beim eigenen Arbeitgeber vorfühlenWie ist die Haltung zu Pflegezeit? Gibt es betriebliche Regelungen? Diese Frage stellt sich in Ruhe besser als unter Druck.
Solange noch Zeit ist
Im Ernstfall wird alles gleichzeitig gebraucht
Vollmacht, Versicherungsunterlagen, Bankvollmacht, Patientenverfügung — und zwar meist von jemandem, der nicht weiß, wo sie liegen. Wer vorher ordnet, verschafft sich Tage.
Der Organisationsplan gibt Ihnen einen detaillierten Überblick und klare Handlungsempfehlungen — für jeden Schritt, der jetzt ansteht.
Das Gespräch selbst
Aus Ihrer Sicht geht es um Sicherheit. Aus Sicht Ihres Vaters oder Ihrer Mutter geht es um den Verlust von Selbstbestimmung — gegenüber dem eigenen Kind. Das ist eine Kränkung, auch wenn es gut gemeint ist.
Was erfahrungsgemäß hilft: an einer konkreten Sache ansetzen statt am großen Thema. Die eigene Vorsorge zuerst regeln und davon erzählen, damit es ein gemeinsames Thema wird statt eines über die andere Person. Und nicht zu mehreren gleichzeitig auftreten — das wirkt wie ein Tribunal.
Wenn es nicht gelingt, ist das kein Scheitern. Häufig gelingt es einer dritten Person besser: Hausarzt, langjährige Freundin, Pflegeberatung.